95% der gehörlosen Kinder haben hörende Eltern, die keine Gebärdensprache beherrschen. So wachsen gehörlose Kinder oftmals ohne ein vollständiges Sprachsystem als „Muttersprache“ auf. In Deutschland gibt es nur wenige Einrichtungen, an denen bilingualer Unterricht, d.h. gleichwertig in Lautsprache und Gebärdensprache, angeboten wird. Gehörlose Kinder besuchen vorwiegend spezielle Schulen für Hörgeschädigte. Unverständlich, dass ein großer Teil der unterrichtenden Lehrer weder die Gebärdensprache beherrscht noch beherrschen muss und der Unterricht allein deshalb nur monolingual in Lautsprache stattfindet. Häufig wird dabei mehr Wert auf die oft ungenügende Vermittlung der Lautsprache gelegt, als auf die Vermittlung von Wissen. Das ist eine von mehreren Ursachen, warum Gehörlose auch bei der Berufswahl und im Beruf mit Einschränkungen und Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Früher gab es für Gehörlose nur sehr wenige berufliche Wahlmöglichkeiten. Heute gestaltet sich die Berufswahl einfacher. Neue gesetzliche Regelungen sichern die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern und Arbeitsassistenten am Arbeitsplatz. Trotzdem sind Hörgeschädigte aufgrund ihres höheren Aufwands zur Bewältigung eines Studiums, bei ihrer beruflichen Qualifizierung und auch bei der Suche nach einem Arbeitsplatz benachteiligt, so dass relativ viele Gehörlose arbeitslos sind.

Bessere Chancen für Noah und Felix

Um gehörlose Kinder und Jugendliche wie Noah und Felix optimal zu fördern und ihnen die Chance auf eine freie und bessere Berufswahl zu ermöglichen, muss einiges verbessert werden:

  • Umfassende Beratung der Eltern in der Frühförderung der Kinder über bilinguale Erziehung in Laut- und Gebärdensprache
  • Gebärdenkurse für Eltern gehörloser Kinder zur Frühförderung
  • Bilingualer Unterricht: parallele Verwendung von Lautsprache, Gebärdensprache und Schriftsprache
  • Gesicherte Finanzierung von Dolmetschern für Regel-, Berufs- und Hochschulen
  • Eingliederung (Inklusion) gehörloser Menschen: Der Deutsche Gehörlosenbund fordert, dass mindestens vier gehörlose Kinder in einer Klasse mit hörenden Kindern unterrichtet werden